NEU | Betreuungsrechtsreform | Unzumutbarkeit der Wunschbefolgung
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Beschreibung
- Unzumutbarkeit der Befolgung „überzogener“ Betreutenwünsche
- Rechte des Betreuers betroffen: Haftung, Strafbarkeit
- Keine Gefährdung Dritter oder der Allgemeinheit
- keine Unterstützung bei rechtswidrigen Handlungen