Preis:
69,00 EUR
Ort:
keine Angabe

Beschreibung

  • Unzulässigkeit der Wunschbefolgung bei der Personensorge: erhebliche Gefährdung höherrangiger Rechtsgüter
  • Unzulässigkeit bei der Vermögenssorge: erhebliche Verschlechterung der gesamten Lebens- und Versorgungssituation bei der Vermögensverwaltung
  • Unzulässigkeit bei Sozialleistungsbezug, Mitwirkungspflichten
  • Unzumutbarkeit der Wunschbefolgung: Gefährdung eigenen Rechts des Betreuers

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