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Für Berufs- und Vereinsbetreuer von pflegebedürftigen Betreuten liegen inzwischen Klärungen von Praxisproblemen aus den Pflegestärkungsgesetzen II und III vor, die schon 2017 in Kraft getreten sind. Die Hilfe zur Pflege erfährt wichtige Veränderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Für betreute Wachkoma- und Beatmungspatienten könnte das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ hier Verschlechterungen bringen; zum Seminartermin könnte die endgültige Beschlussfassung des Bundestages vorliegen. Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen rücken nach der chaotischen Umstellung der stationären Behindertenhilfe nun die Pflegeleistungen in den Fokus.
Corona Situation
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