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Die Neuregelung der Kosten des Mittagessens hat vielen Beruf- und Vereinsbetreuern die Veränderungen in Werkstätten für behinderte Menschen durch das Bundesteilhabegesetz bewusst gemacht. Das BThG hat neue Alternativen zur WfbM eingeführt, den Zugang zur Werkstatt und die Schnittstellen zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zu den Tagesförderstätten verändert und sowie einen neuen Rechtsrahmen für das Verhältnis von Arbeitsentgelt und Einkommens- und Vermögensanrechnung geschaffen. Neben den bundesgesetzlichen Regelungen wird auch das einschlägige Landesrecht in NRW erörtert.
Corona Situation
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