Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung für suchtabhängige, seelisch und geistig behinderte junge Volljährige
Übergangsplanverfahren gem. § 41 SGB VIII und die Rechte betreuter junger Volljähriger gegenüber Jugendamt nach KJSG und Eingliederungshilfeträger
Gewährleistung des Lebensunterhalts: Bürgergeld, Grundsicherung, BaföG/BaB
Wohnen und Existenzsicherung in elterlicher und eigener Wohnung, betreutem Wohnen, Intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung und besonderen Wohnformen